Allgemeine Bedingungen VVH Advocaten
- Die Rechtsanwaltskanzlei VVH ist eine Zivilgesellschaft, die aus Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach niederländischem Rechte besteht.
- Abweichend von den Paragraphen 404 und 407, 2. Absatz, des 7. Buches des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches werden alle Aufträge ausschließlich von der Zivilgesellschaft und weiter ausschließlich für den Auftraggeber angenommen und ausgeführt, auch dann wenn und insofern ein Auftrag im Hinblick auf eine oder mehrere Personen erteilt wurde.
- Bei der Wahl der von VVH einzusetzenden Dritten wird VVH die nötige Sorgfalt walten lassen. VVH haftet keineswegs für Mängel dieser Dritten. VVH wird von ihren Mandanten und Mandantinnen bevollmächtigt und ist für sie bevollmächtigt, etwaige Haftungseinschränkungen Dritter für den Mandanten/die Mandantin zu akzeptieren.
- Jede Haftung von VVH wird zu der Summe beschränkt sein, die im betreffenden Fall von der Haftungsversicherung ausbezahlt wird, welche Summe um den Betrag der Selbstbeteiligung erhöht wird, die VVH infolge der betreffenden Policenbedingungen trägt. Auf Ersuchen kann Einsicht in die Police der Haftungsversicherungen von VVH gewährt werden. Wenn und insofern keine Auszahlung kraft einer Haftungsversicherung stattfindet, egal aus welchem Grunde, wird jede Haftung bis auf maximal €25.000,00 eingeschränkt oder, wenn das von VVH in Rechnung gestellte Honorar in der betreffenden Angelegenheit höher ist, bis auf den Betrag dieses Honorars mit einem Maximum von € 50.000,00.
- Alle Ansprüche von Auftraggebern werden gegenstandslos, wenn sie nicht schriftlich und motiviert bei VVH eingereicht wurden innerhalb von 2 Jahren, nachdem der Auftraggeber bekannt war oder er berechtigterweise bekannt sein konnte mit den Tatsachen, auf die der Anspruch gegründet wird.
- Das von oder im Namen der VVH oder von einer der Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach niederländischem Rechte der Zivilgesellschaft VVH an den Auftraggeber in Rechnung zu stellende Honorar wird, es sei denn, dass ausdrücklich sonstiges vereinbart wurde, auf Grund der Anzahl von gearbeiteten Stunden kalkuliert, wobei diese um den jährlich von VVH festzustellenden Stundentarif multipliziert werden. VVH ist nach Ablauf des Kalenderjahres zu dem Teuerungsausgleich des vereinbarten Stundentarifs berechtigt. Von VVH für Auftraggeber ausgelegte Vorschusse werden separat in Rechnung gestellt. Auch kann ein Prozentsatz des kalkulierten Honorars zur Deckung der allgemeinen Bürokosten, wie Porti, Telefon-, Fax- und Kopierkosten, in Rechnung gestellt werden.
- Die von oder im Namen von VVH oder von einer der Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach niederländischem Rechte der Zivilgesellschaft VVH versandten Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum in der angegebenen Weise beglichen werden, ohne Abzug, Rabatt oder Verrechnung, in Ermangelung dessen der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug sein wird. Bei Verzug schuldet der Auftraggeber die gesetzlichen Zinsen. Im Falle des Treffens von Eintreibungsmaßnahmen schuldet der Auftraggeber außergerichtliche Inkassospesen. Diese außergerichtlichen Inkassospesen werden auf 15% des offenstehenden Saldos mit einem Minimum von € 50,00 festgesetzt.
- Auf erstem Ersuchen von VVH muss der Auftraggeber oder sein Bevollmächtigter sich rechtsgültig ausweisen.
- Das Rechtsverhältnis zwischen VVH und ihren Auftraggebern wird ausschließlich von dem niederländischen Rechte beherrscht. Alle Streitigkeiten werden in erster Instanz von dem befugten Gericht zu Amsterdam geschlichtet, es sei denn, dass das Gesetz anders vorschreibt oder VVH es anders wünscht.